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Doppelte Haushaltsführung: Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes bei ausländischen Arbeitnehmern
-F/07.
Bei Arbeitskräften mit ausländischem Familienwohnsitz kann die Verlegung des Familienwohnsitzes schon aus fremdenrechtlichen Bestimmung unzumutbar sein. Aber auch bei bestehender Freizügigkeit kann sich die Unzumutbarkeit etwa daraus ergeben, dass für die Kinder im Teenageralter aufgrund der Sprachbarrieren die Erreichung eines bestimmten Ausbildungsniveaus in Österreich ungleich schwieriger wäre als in ihrem Heimatland (zu den darüber hinaus möglichen wirtschaftlichen Gründen, die eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar machen, vgl. die Ergänzungen der Rz. 345 der LStR 2002 im Rahmen des LStR-Wartungserlasses 2009).