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ASoK 12, Dezember 2009, Seite 463

Österreich durch Kompetenzbündelungen zukunftsfit machen

Pro futuro nur noch ein Krankenanstaltengesetz und ein einheitliches Dienstrecht

Doz. (FH) Dr. Lukas Stärker

Bereits seit längerem bestehen Überlegungen, den österreichischen Staat zukunftsfit zu machen. Zuletzt rief der Finanzminister am zu derartigen Überlegungen auf. Dazu gehört, vor allem wenn man sich die Vielzahl der derzeit bestehenden Parallelregelungen anschaut, m. E. auch eine Bündelung der Kompetenzen in den Bereichen Krankenanstaltenrecht und Dienstrecht; konkret eine deutliche quantitative Verringerung der Regelungen.

Ein Krankenanstaltengesetz statt derzeit 10

Derzeit gibt es in Österreich 10 Krankenanstaltengesetze. Die Kompetenz zur Gesetzgebung und Vollziehung ist zwischen Bund und Ländern so aufgeteilt, dass dem Bund nur die Grundsatzgesetzgebung obliegt. Die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.

Die Praxis zeigt einerseits, dass die Länder die bundesgrundsatzgesetzlichen KAKuG-Regelungen entweder zumeist fast gleichlautend abschreiben oder mittels inhaltsidenter eigener Formulierungen umsetzen. Beides ist unökonomisch. Weiters ist das auch verfassungsrechtlich so nicht vorgesehen, da eine Bestimmung nicht gleichzeitig Grundsatzgesetz und Ausführungsgesetz sein kann, da sie diesfalls entweder zu grundsätzlich oder...

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