Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IRZ 10, Oktober 2017, Seite 425

Der neue Bestätigungsvermerk – eine empirische Untersuchung zur Erstanwendung in der Schweiz

Achim Schäfer und Philipp Vater

Transparenz schafft Vertrauen. Unter diesem Motto hat das International Audit and Assurance Standards Board (IAASB) Struktur und Inhalt des Bestätigungsvermerks überarbeitet. Im Ergebnis wurde der Prüfungsstandard ISA 700 vollständig revidiert und vom neuen Standard ISA 701 flankiert. Die Änderungen führen dazu, dass der Abschlussprüfer bei Prüfungen von börsennotierten Unternehmen über besonders wichtige Sachverhalte, sog. Kernprüfungssachverhalte (engl. „Key Audit Matters“) berichten muss; in der Schweiz erstmalig für Prüfungen von Jahresabschlüssen, die am oder nach dem enden. Deloitte hat in einer kürzlich erschienenen Publikation 50 dieser neuen Bestätigungsvermerke untersucht, um herauszufinden, wie die Prüfgesellschaften die neuen Anforderungen in der Praxis umgesetzt haben. Dieser Beitrag stellt die Ergebnisse der empirischen Untersuchung zur Erstanwendung in der Schweiz dar und gibt wichtige Impulse auch für Nicht-Schweizer Unternehmen.

1. Einführung

Für Prüfungen von Gesellschaften, die Anteilsscheine an einer Schweizer Börse kotiert haben, hat sich der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers grundlegend geändert. Durch die am vom IAASB ve...

Daten werden geladen...