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Begünstigter Veräußerungsgewinn, Erwerbsunfähigkeitspension und Zuverdienst
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
In , berichtet Renner über ein Judikat des BFH, in dem dieser feststellte, dass eine einkommensteuerlich begünstigte Betriebsveräußerung auch dann vorliegt, wenn der Übergeber als selbständiger Unternehmer nach dem Unternehmensverkauf beratend für den Erwerber tätig wird. Begründet wird dies damit, dass die bisherige gewerbliche Tätigkeit eingestellt und eine neue „Einkunftsquelle“ als „Berater“ geschaffen wurde. Ich möchte in meinem Beitrag den Bogen weiter spannen und einen Überblick über die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Veräußerungsgewinn, „Pension aus gesundheitlichen Gründen“ (Erwerbsunfähigkeits-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeitspension) und eventuellem Zuverdienst aufzeigen.
Ausgangspunkt: Steuerrecht
Vorliegen eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns
Die Betriebsveräußerung ist i. d. R. der finale Schritt im „betrieblichen Leben“ eines Unternehmers. Dabei werden zumindest die wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert bzw. vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt. Das (Unternehmens-)Steuerrecht hat die Besonderheit, dass während des aktiven „Unternehmenslebens“ nicht alle Wertsteigerungen der Besteuerung unterz...