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Beamte: Regelung der Nebengebühren widerspricht rechtsstaatlichem Prinzip
Aufgrund eines Erkenntnisses des VfGH ist der Gesetzgeber angehalten, die Nebengebühren für Bundesbeamte neu zu regeln. Denn in der Praxis kommt es immer wieder vor, dass derartige Nebengebühren ohne ausreichende gesetzliche Grundlage, sondern – wie es in der Entscheidung heißt – allein aufgrund „verwaltungsintern festgelegter Praktiken und Erlässe“ ausbezahlt werden. Dabei berufe man sich zwar auf eine Gesetzesbestimmung, die allerdings mangels inhaltlicher Vorgaben zu unbestimmt und daher verfassungswidrig sei. Ausgangspunkt des Verfahrens war die Beschwerde eines Finanzbeamten wegen der Nichtzuerkennung der „Betriebsprüferzulage“. Welche weiteren Nebengebühren betroffen sind, konnte der VfGH nicht im Einzelnen nachprüfen. Es liegt jedoch nahe, dass es noch eine ganze Reihe davon gibt. Der VfGH setzt dem Gesetzgeber jedenfalls die Frist, für diese Nebengebühren bis zum eine verfassungskonforme Grundlage einzuführen (, V 22/09).