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ASoK 11, November 2009, Seite 411

Noch mehr Ausnahmen vom ASVG-Entgeltbegriff

Soziale Zuwendungen und betriebliche Sozialleistungen sowie berufsgruppenbezogene Beitragsbefreiungen

Mag. Alfred Shubshizky

Im Rahmen der Artikelserie zum ASVG-Entgelt sollen in diesem Beitrag abschließend einerseits die Beitragsbefreiungen für soziale Zuwendungen und betriebliche Sozialleistungen, andererseits die auf bestimmte Berufsgruppen bezogenen Beitragsbefreiungen näher dargestellt werden.

Soziale Zuwendungen und betriebliche Sozialleistungen

Freiwillige soziale Zuwendungen an alle bzw. bestimmte Gruppen von Dienstnehmern oder an den Betriebsratsfonds

Nicht zum beitragspflichtigen Entgelt gehören gem. § 49 Abs. 3 Z 11 ASVG freiwillige soziale Zuwendungen des Dienstgebers an alle Dienstnehmer oder bestimmte Gruppen von Dienstnehmern oder an den Betriebsratsfonds.

Diese Befreiungsbestimmungen decken sich mit der ursprünglichen Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Abs. 1 Z 16 EStG, wobei diese Regelung noch die ergänzende Aussage enthielt, dass „Zuwendungen an individuell bezeichnete Arbeitnehmer“ steuerpflichtig sind. 2002 entfiel im Steuerrecht aber der erstgenannte Tatbestand („freiwillige soziale Zuwendungen des Arbeitgebers an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer“), sodass dort nur mehr die Befreiung für freiwillige soziale Zuwendungen des Arbeitgebers an den Betriebsratsfonds enthalten ist.

Mit den angeführten Tatb...

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