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Keine Verlängerung des Kündigungsschutzes bei vertraglicher Verlängerung des Karenzurlaubes
• 1. Die unterschiedliche Regelung des Zeitraums des gesetzlichen Kündigungsschutzes nach dem MSchG einerseits und des Zeitraums, in dem Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann, andererseits war eine bewusste und gewollte Entscheidung des Gesetzgebers, die keinen Raum für eine Analogie (zu § 10 MSchG) i. S. d. § 7 ABGB lässt.
• 2. Kann weder ein konkludenter Verzicht der Arbeitgeberin auf die Geltendmachung des Kündigungsrechts noch eine im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu erlangende Verlängerung des Kündigungsschutzes festgestellt werden, so stellt die Vereinbarung einer Karenzierung im AnS. 396schluss an eine gesetzliche Karenz keine „Verlängerung“ einer solchen dar, welche die Rechtsfolgen des § 10 MSchG nach sich ziehen könnte. – (§§ 10, 15 Abs. 4 MSchG; § 15 Abs. 2 AVRAG)
( 8 ObA 2/09s)