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ASoK 10, Oktober 2009, Seite 393

Arbeitgebereigenschaft bei Entsendungen

UFS Wien , RV/3057-W/08; Schuster, SWK 26/2009, S 790; Mühlberger, FJ 2009, 233.

Der UFS Wien hat im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung durch ein österreichisches Unternehmen an ein slowakisches Tochterunternehmen ausgesprochen, dass Österreich bei Nichtüberschreiten der 183-Tage-Aufenthaltsfrist in der Slowakei ein Besteuerungsrecht an den in der Slowakei erarbeiteten Bezügen hat, weil die DBA-rechtlich maßgebliche Arbeitgebereigenschaft (Wahrnehmung der maßgeblichen Arbeitgeberfunktionen) dem österreichischen Unternehmen zukomme. Die Tatsache, dass die Slowakei ebenfalls ein Besteuerungsrecht geltend machte, weil die dortigen Behörden von der Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Arbeitgebers (Arbeitgeber ist derjenige, der die Bezüge letztlich wirtschaftlich trägt bzw. zu tragen hätte) ausgingen, stand dieser Beurteilung nicht entgegen.

Man darf gespannt sein, wie der VwGH, bei dem Beschwerde eingebracht wurde, die Rechtssache beurteilt. Schließt er sich der Auffassung des UFS an, dann sind zahlreiche Fälle der Doppelbesteuerung, die nur im Wege langwieriger Verständigungsverfahren gelöst werden könnten, vorprogrammiert, weil mittlerweile die meisten DBA-Partnerstaaten von der abk...

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