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ASoK 10, Oktober 2009, Seite 392

Nichtanerkennung beitragsorientierter Firmenpensionszusagen

Atzmüller/Neubauer/Rath, SWK 19/2009, S 583; Shubshizky, SWK 22/2009, S 653.

Beamte des Finanz- und des Sozialministeriums haben in einem Artikel in der SWK die Auffassung vertreten, dass beitragsorientierte Firmenpensionszusagen (also Zusagen, bei denen die Leistung nicht konkret betragsmäßig, sondern über eine bestimmte Beitragsleistung in eine Rückdeckungsversicherung definiert wird) nicht dem BPG unterliegen und daher nicht rückstellungsfähig wären. Interessanterweise soll das aber nur für jene Begünstigten gelten, für die das BPG grundsätzlich anwendbar ist; bei allen anderen soll die Rückstellungsbildung aber möglich sein.

M. E. unterliegen beitragsorientierte Firmenpensionszusagen sehr wohl dem BPG; auch der OGH hat dieses Modell in einem Urteil aus dem Jahr 2004 dem BPG unterworS. 393fen. Außerdem kann m. E. der von den Autoren behauptete wechselseitige Ausschluss der Rückstellungstatbestände nicht zum Tragen kommen.

Die Aussagen zur steuerlichen Nichtanerkennung der beitragsorientierten Firmenpensionszusage an Arbeitnehmer sind auch bereits im Entwurf zum EStR-Wartungserlass 2009 enthalten. Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung von ihrem Standpunkt abgeht. Ansonsten würde dies einen ...

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