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Neue Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Sozialrechtsvorschriften
ABl. Nr. L 166 vom , S. 1; Berichtigte Fassung im Abl.
Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ablöst, gilt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der diesbezüglichen Durchführungsverordnung (die die alte Durchführungsverordnung [EWG] Nr. 574/72 ersetzt). Die durch das Europäische Parlament und den Rat bereits beschlossene Durchführungsverordnung zur VO 883/2004 dürfte im Oktober im Amtsblatt veröffentlicht werden, womit die neuen Regelungen voraussichtlich ab wirksam werden.
Wesentliche Änderung der VO 883/2004 im Vergleich zur VO 1408/71 hinsichtlich der anzuwendenden Rechtsvorschriften ist die Einschränkung der Wohnortklausel bei Personen, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine Beschäftigung ausüben. Während nach Art. 14 Z 2 lit. b sublit. i der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 die Rechtsvorschriften des Wohnortstaates anzuwenden sind, wenn ein Teil der Tätigkeit dort ausgeübt wird, sind diese Rechtsvorschriften nach Art. 13 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nur mehr dann anzuwenden, wenn dort ein wesentlicher Teil der Tätigkeit ausgeübt wird.
Nach der neuen Durchführungsverordnung muss der Arbeitnehmer im Wohnortstaat einen qua...