zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 10, Oktober 2009, Seite 391

Neue Selbständige: Bedeutung von Erklärungen i. Z. m. dem Über- oder Unterschreiten der Versicherungsgrenze

.

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH hat die Erklärung des neuen Selbständigen, dass er die Versicherungsgrenze überschreiten wird, Opting-in-Wirkung. Das bedeutet, es bleibt auch dann bei der Pflichtversicherung, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Versicherungsgrenze nicht überschritten wurde.

Gibt der Versicherte in der Folge eine Widerrufserklärung ab (erklärt er, dass die Versicherungsgrenze doch nicht überschritten wird), dann endet die Pflichtversicherung mit dem Letzten des Kalendermonats, in dem die Erklärung abgegeben wird. An diese Widerrufserklärung dürfen nach Ansicht des VwGH keine überspitzten Anforderungen gestellt werden. Es reicht aus, wenn der Versicherte zu erkennen gibt, dass er nicht versiS. 392chert sein will bzw. die Versicherungsgrenze nicht überschritten wird; eine inhaltliche Überprüfung des Geäußerten ist nicht vorgesehen. Auch ein Schreiben, in dem der bzw. die Versicherte erklärt, dass Einkünfte in einer Höhe unter der Versicherungsgrenze erwartet werden und dementsprechend eine Beitragsherabsetzung bzw. Stundung der Beiträge beantragt wird, kann die Behörde als Widerrufserklärung verstehen.

Dies wird aber dann z...

Daten werden geladen...