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Reform des Kindergeldes: zwei neue Varianten
Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform des Kindergeldes geeinigt und im Ministerrat vom eine entsprechende Regierungsvorlage (340 BlgNR 24. GP) beschlossen: Neu ist die einkommensabhängige Variante, die 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens beträgt. Sie wird für zwölf Monate ausbezahlt; zwei weitere Monate sind für den Partner reserviert. Ebenfalls neu ist eine weitere Pauschalvariante, bei der zwölf Monate lang 1.000 Euro monatlich bezogen werden können. Auch hier kann der Partner zwei zusätzliche Monate in Anspruch nehmen. Neu ist auch ein 50%iger Aufschlag bei Mehrlingsgeburten. Die bisherigen Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes bleiben aufrecht, und dabei gilt: Je länger die Bezugsdauer, desto geringer die Höhe des Kindergeldes. Weiterhin wird es die Varianten 30 + 6 Monate zu 436 Euro, 20 + 4 Monate zu 624 Euro bzw. 15 + 3 Monate zu 800 Euro geben. Bei allen Pauschalvarianten wird künftig auch ein Zuverdienst von 60 % des letzten Einkommens möglich sein. Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kindergeld liegt bei der Geringfügigkeit. Alleinerzieherinnen, die es besonders schwer haben, erhalten in allen Varianten zusätzlich zwei Monate Kindergeld. Auch...