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ASoK 9, September 2009, Seite 355

Rückforderung der vom Arbeitnehmer übernommenen Arbeitgeberbeiträge zum SUG

1. Stimmt eine Arbeitgeberin einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Arbeitnehmern zum Bezug der Sonderunterstützung nur unter der Bedingung zu, dass sich die Arbeitnehmer im Gegenzug dazu verpflichten, ihr den Arbeitgeberbeitrag der Sonderunterstützung zu ersetzen, und fordert der Arbeitnehmer anschließend nach Ausscheiden die Rückzahlung der gezahlten Arbeitgeberbeiträge, so ist dieser Anspruch nicht berechtigt.

2. Dass eine Regelung zum Schutz der Arbeitnehmer fehle, stellt keine regelungsbedürftige Lücke dar.

3. Der im § 539 ASVG erkennbare Regelungsplan will die betroffenen Versicherten dort vor nachteiligen Vereinbarungen schützen, wo solche in der Praxis tatsächlich zu befürchten sind. Die gegenständliche Vereinbarung war aus der Sicht des Arbeitnehmers jedoch keine nachteilige, sondern offenkundig von genauem Kalkül getragen, sonst wäre sie nicht geschlossen worden.

4. Stand der Arbeitnehmer, ein ehemaliges Betriebsratsmitglied, bei der Vereinbarung unter keinem Druck der Arbeitgeberin, wurde die Vereinbarung von der Belegschaftsvertretung, deren Mitglied der Arbeitnehmer war, der Unternehmensleitung sogar vorgeschlagen, war es somit ein einkalkulierter T...

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