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ASoK 9, September 2009, Seite 349

Legistische Neuerungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 2. SRÄG 2009), BGBl. I Nr. 83/2009

Das 2. SRÄG 2009 wurde am im Plenum des Nationalrates und am im Plenum des Bundesrates beschlossen.

In Abstimmung mit den Terminen der parlamentarischen Behandlung dieses Gesetzesvorhabens tritt das Gros der in der Regierungsvorlage vorgeschlagenen Maßnahmen nicht schon mit , sondern erst mit in Kraft (§ 644 ASVG; § 326 GSVG; § 317 BSVG; § 21 APG; § 220 B-KUVG; § 113 NVG 1972).

Darüber hinaus sind neben der Beseitigung von Redaktionsversehen die Anrechnung der Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung auf das Übergangsgeld (§ 306 Abs. 4 ASVG; § 164 Abs. 4 GSVG; § 156 Abs. 4 BSVG), die Erweiterung der Begünstigungsbestimmungen (§ 502 Abs. 6 und § 644 Abs. 4 ASVG) und die Komplettierung der beitragsrechtlichen Zuordnung von bäuerlichen Nebentätigkeiten in der Anlage 2 Z 11 bis 13 zum BSVG vorgesehen.

Weiters enthält nun das vom Parlament beschlossene 2. SRÄG 2009 eine umfangreiche Erweiterung de...

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