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ASoK 9, September 2009, Seite 321

Der Verlust der Parteifähigkeit des Betriebsrates

Der Betriebsrat, der sich während des Anfechtungsverfahrens durch Rücktritt selbst auflöst, verliert die Parteifähigkeit

DDr. Hans Trattner

Der OGH hat sich kürzlich in seiner Entscheidung vom, 9 ObA 77/08a, mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Der Wegfall der Parteifähigkeit des Betriebsrates während des Verfahrens wurde vom Gesetzgeber im § 62a ArbVG ausdrücklich und abschließend geregelt.

Sachverhalt und unterinstanzliches Verfahren

Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde:

Am 28. und am wurde im Betrieb der M. GmbH (erstmals) ein Arbeiterbetriebsrat gewählt. Mit seiner am beim Erstgericht eingelangten Klage focht der Kläger, ein Arbeiter dieses Betriebs, die Wahl gem. § 59 ArbVG als ungültig an. Hilfsweise begehrte er die Nichtigerklärung der Wahl gem. § 60 ArbVG.

Der beklagte Betriebsrat, der sich am konstituiert hat, beantragte die Zurückweisung der Klage, hilfsweise ihre Abweisung. Mit seinem in der Tagsatzung vom verkündeten Urteil wies das Erstgericht sowohl das Haupt- als auch das Eventualbegehren ab. In der Begründung dieser Entscheidung vertritt das Erstgericht die RechtsS. 322 auffassung, dass die Klage verspätet, im Übrigen aber auch unberechtigt sei. Mit Wirkung vom beschloss der beklagte Betriebsrat seinen Rücktritt.

Mit dem angefochtenen Beschluss erklärte das Berufungsgericht aus Anlass der vom Kläger gegen die erstgericht...

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