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ASoK 8, August 2009, Seite 300

Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bei Auslandsbezug

Rechtslage innerhalb des EWR

Mag. Andreas Gerhartl

Der Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer umfasst nicht nur das Recht zur freien Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb des Unionsgebietes, sondern garantiert den Wanderarbeitnehmern indirekt auch Rechte in Bezug auf ihre soziale Sicherheit. Da zu den aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit abzusichernden Sozialleistungen unter anderem Familienleistungen zählen, wirkt sich dieser Grundsatz auch für den Anspruch von Wanderarbeitnehmern auf Kinderbetreuungsgeld aus.

Einleitung

Für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld von EWR-Wanderarbeitnehmern ist nicht nur die innerstaatliche Rechtslage, sondern auch die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 sowie die dazu ergangene Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72 (im Folgenden kurz DVO genannt) zu beachten. Der vorliegende Beitrag geht nach einer kurzen Darstellung der einschlägigen Rechtsgrundlagen (Pkt. 2) und der (für die gegenständliche Problemstellung) wesentlichen Definitionen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Pkt. 3) auf die zur Lösung dieser Frage bestehenden Prinzipien (Pkt. 4) sowie auf die Auswirkungen, die sich dafür aus einer Entscheidung des EuGH ergeben (Pkt. 5), ein. Pkt. 6 behandelt den Zusammenhang zwischen Höhe bzw. Dauer des Be...

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