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I. Modernisierung des Heimarbeitsgesetzes 1960 (HeimAG)
Die Regierungsvorlage 206 BlgNR 24. GP sieht im Hinblick auf die nicht mehr zeitgemäßen Strukturen des HeimAG umfangreiche Änderungen im HeimAG vor. Die Aufgabenreform im HeimAG bedingt zudem eine Änderung des ArbVG. Vorweg ist festzuhalten, dass es durch die Regierungsvorlage zu keinen materiellrechtlichen Änderungen für Heimarbeiter kommt.
Im Wesentlichen hat die Regierungsvorlage folgenden Inhalt:
Geltungsbereich des HeimAG
Die Regierungsvorlage sieht die Abschaffung der überholten Legaldefinitionen (vgl. § 2 HeimAG) und der eigenen Regelungen für Zwischenmeister und Mittelspersonen vor (z. B. Entfall der §§ 3 und 4 HeimAG i. d. g. F.). Die Abschaffung ist vor allem auf die mangelnde Schutzbedürftigkeit zurückzuführen, da es sich bei diesem Personenkreis um Unternehmer handelt. Außerdem sind Zwischenmeister und Mittelspersonen in der Praxis nicht mehr vorhanden.
Organisationsreform
Die Regierungsvorlage sieht
die Abschaffung des Entgeltberechnungsausschusses und der Berufungskommission für Heimarbeit sowie der Verpflichtung des Arbeitsinspektorates zur Antragstellung an den Entgeltberechnungsausschuss auf Überprüfung der Entgeltberechnung ohne Übertragung dieser Aufgaben auf andere Behörden sowie
die Abschaffung der Heimarbei...