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ASoK 7, Juli 2009, Seite 245

Beschränkungen für den Apothekenbesitz trotz Niederlassungsfreiheit zulässig

EuGH: Regelungen, wonach Apotheken weiterhin nur von Apothekern besessen und betrieben werden dürfen, sind zulässig

Doz. (FH) Dr. Lukas Stärker

Der EuGH hatte sich im Frühjahr 2009 mit der Frage zu befassen, ob ein in einer nationalen Rechtsordnung (hier: in Deutschland) enthaltenes Verbot für Nichtapotheker, Apotheken zu besitzen oder zu betreiben, EU-rechtswidrig ist. Mit Urteil vom sprach der EuGH aus, dass eine nationale Regelung, die Personen, die keine Apotheker sind, den Besitz und den Betrieb von Apotheken verwehrt, EU-konform und somit zulässig ist.

Sachverhalt und Vorlagefragen

Klagende Parteien sind die Apothekerkammer des Saarlandes u. a., beklagte Partei ist das Saarland, Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales, Beteiligte ist die DocMorris NV. Inhaltlich geht es um eine Regelung, nach der nur Apotheker Inhaber und Betreiber von Apotheken sein können.

S. 246 Die DocMorris NV ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in den Niederlanden, die unter anderem ein Versandunternehmen für Arzneimittel betreibt. Mit Bescheid vom erteilte ihr das saarländische Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales mit Wirkung vom die Erlaubnis zum Betrieb einer Filialapotheke in Saarbrücken mit der Maßgabe, einen Apotheker für die persönliche Leitung der betreffenden Apotheke unter eigener Verantwortung einzustellen.

Am 2. und am...

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