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ASoK 6, Juni 2009, Seite 219

Zulassungsnorm: Eine Chance als Dienstgeberfalle

Wie weit dürfen Sonderverträge vom Kollektivvertragsrecht abweichen?

Mag. Wolfgang Kozak

Die Zulassungsnorm eines Kollektivvertrages (KollV) ermöglicht es, von KollV-Bestimmungen abweichende Regelungen zum Nachteil des Dienstnehmers in Einzelverträgen zu treffen. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass solch ein Sondervertrag eine Falle für Dienstgeber sein kann.

Zulassungsnorm und deren Grenzen

Der Firmenkollektivvertrag eines ausgegliederten Unternehmens sieht die Möglichkeit vor, dass von seinen Normen durch den Abschluss eines Einzelvertrages verschlechternd abgewichen werden kann. Dieser Einzelvertrag muss mit dem Begriff „Sondervertrag“ gekennzeichnet sein. Fraglich ist nun, ob das durch den KollV vorgegebene Niveau durch den Abschluss eines „Sondervertrages“ beliebig weit abgesenkt werden kann.

Ausgangsfall

Folgendes Beispiel mag der Erläuterung dienen:

S wird als einfacher Shopverkäufer ohne besondere Ausbildung von einem Unternehmen aufgenommen, in dem gegenständlicher KollV gilt. Es wird mit ihm ein so genannter Sondervertrag abgeschlossen, in dem ein um 10 % höheres Gehalt vereinbart wird, als es eine Einstufung nach KollV vorsehen würde. Mit diesem Gehalt sind laut Vertragsbestimmung jegliche Mehrleistungen abgegolten. Gleichzeitig werden im Sondervertrag alle ko...

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