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ASoK 5, Mai 2009, Seite 193

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial-versicherungsgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – SRÄG 2009), BGBl. I Nr. 33/2009, ausgegeben am 6. 4. 2009

Am wurde der von den Regierungsparteien eingebrachte Initiativantrag (160/A, 24. GP) zum SRÄG 2009 im Nationalrat beschlossen. Das Bundesgesetz enthält zwei wesentliche Maßnahmen:

Neuerungen im Erstattungskodex (EKO)

Die Republik Österreich wurde vom EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen Verletzung der in der Transparenz-Richtlinie 89/105/EWG vorgesehenen Fristen zur Aufnahme von Arzneispezialitäten in den EKO verurteilt. Daher wurden der Transparenz-Richtlinie und der Entscheidung des EuGH entsprechend Adaptionen vorgenommen.

Demnach werden die Fristen für die Aufnahme von Arzneispezialitäten in den EKO an die Vorgaben der Transparenz-Richtlinie derart angepasst, dass nach Antragstellung des vertriebsberechtigten Unternehmens auf Aufnahme in den gelben oder grünen Bereich des EKO eine Entscheidung darüber vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger innerhalb von 90 Tagen zu erfolgen hat. Wird auch über den Preis entschieden, so hat eine Entscheidung innerhalb von 180 Tagen zu ergehen.

Weiters wird klargestellt, dass der Preis einer Arzneimittelspezialität, die sich im roten Bereich (red box) befindet, den EU-Durchschnittspreis nicht übersteigen darf.

Anp...

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