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ASoK 5, Mai 2009, Seite 186

Der sozialversicherungsrechtliche Überweisungsbetrag

Die Regelungen des ASVG zur Aufnahme in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis und zum Ausscheiden aus einem solchen

Mag. Sebastian Zankel

Bedingt durch den häufiger werdenden Wechsel zwischen den einzelnen Sozialversicherungssystemen entsteht des Öfteren die Rechtsfrage, ob und – wenn ja – unter welchen Voraussetzungen vom Versicherungsträger ein Überweisungsbetrag zu entrichten ist. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die Rechtsmaterie sowie einzelne Rechtsprobleme, die i. Z. m. der gegenständlichen Materie auftreten können, gegeben werden.

Begriff und Anwendungsbereich des Überweisungsbetrages

Begriff Überweisungsbetrag

Unter Überweisungsbetrag ist eine Geldentschädigung zu verstehen, die der Träger des alten Sicherungssystems dem Träger des neuen Sicherungssystems für die Anerkennung der Anwartschaften, welche im alten System erworben worden sind, bezahlen muss, wenn ein Versicherter in ein anderes Versicherungssystem übertritt.

Ob und in welcher Höhe ein Überweisungsbetrag zu entrichten ist, richtet sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Ausscheidens bzw. des Eintrittes in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis und nicht nach dem Zeitpunkt der bescheidmäßigen Vorschreibung des Überweisungsbetrages.

Im Wesentlichen gibt es drei Unterfälle, in welchen ein Überweisungsbetrag bezahlt wird:...

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