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ASoK 5, Mai 2009, Seite 180

Entlohnung auf Provisionsbasis

Varianten – Zulässigkeitsfragen – Vertragsgestaltung

Dr. Jasmin Pacic

Zur in vielen Branchen überaus wichtigen Entlohnung auf Provisionsbasis werden im folgenden Beitrag grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen zusammengefasst und einige rechtlich brisante Fragen erörtert.

Allgemeines

Begriffsdefinition

Die Provision ist eine Erfolgsvergütung, welche sowohl vom Ergebnis der Arbeit des Arbeitnehmers (Leistungsentgelt) als auch von objektiven, also von den Vertragsparteien nicht beeinflussbaren Faktoren der Geschäfts- und Marktlage und nicht etwa vom Gesamtgeschäftsgewinn des Unternehmens (wie bei Umsatzbeteiligungen) abhängig ist. I. d. R. handelt es sich um eine prozentuelle Beteiligung am Wert jener Geschäfte, die durch die Mitwirkung des Arbeitnehmers angebahnt und letztendlich seitens des Arbeitgebers abgeschlossen wurden. Die Vereinbarung eines Fixbetrages ist aber auch möglich.

Varianten

Nach der Art der Auszahlung kann zwischen Einmalprovisionen und laufenden Provisionen unterschieden werden. Nach der geschuldeten Leistung des Arbeitnehmers werden Abschluss- und Vermittlungsprovisionen unterschieden. Reine Tätigkeitsprovisionen, wie z. B. Inkasso-, Bestandspflege-, Betreuungs-, oder Lagerhaltungsprovisionen, bezwecken primär die Vergütung sonstiger...

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