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Die Gleichhaltung von ausländischen Prüfungszeugnissen
Ansuchen um Anerkennung von im Ausland abgelegten Lehrabschlussprüfungen in Österreich
Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) ermöglicht es, im Ausland abgelegte Prüfungen (Lehrabschlussprüfungen) in Österreich anzuerkennen. Mit Deutschland, Ungarn und Südtirol gibt es darüber hinaus bilaterale Abkommen, die bestimmte Lehrabschlussprüfungen kraft dieser Abkommen unmittelbar gleichstellen, ohne dass ein Antrag notwendig wäre. In diesem Beitrag werden diese Abkommen nicht weiter dargestellt, sondern die administrativen Schritte dargestellt, wie vorzugehen ist, wenn es sich um andere Länder handelt.
Voraussetzungen für die Antragstellung: Gleichwertigkeit und Gegenseitigkeit
Eine im Ausland erfolgreich abgelegte Prüfung (Lehrabschlussprüfung), die nicht durch einen Staatsvertrag erfasst ist, ist auf Antrag desjenigen, der diese Prüfung abgelegt hat, vom Bundesminister für Wirtschaft (nunmehr: Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend) der entsprechenden Prüfung, die vom BAG erfasst ist, gleichzuhalten, wenn nachgewiesen wird,
dass die Berufsausbildung und die in der Prüfung nachgewiesenen Fertigkeiten und Kenntnisse in Zusammenhalt mit allenfalls bereits zurückgelegten facheinschlägigen Tätigkeiten in der Hinsicht gleichwertig sind, dass der Antragsteller in der Lage ist, die dem entsprechenden L...