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ASoK 4, April 2009, Seite 148

Performance-Management-Modelle und Mitbestimmung i. S. d. § 96 Abs. 1 Z 4 ArbVG

1. Variable leistungsbezogene Gehaltsbestandteile, welche auf der Erreichung konkreter persönlicher Leistungsziele basieren, die zu Jahresbeginn vorgegeben werden, unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Zustimmungspflicht i. S. d. § 96 Abs. 1 Z 4 ArbVG.

2. Dies gilt insb. dann, wenn die zur Beurteilung verwendeten Verfahren auf offen zugänglichen, für Dritte nachvollziehbaren Kriterien beruhen, deren Anwendung durch ein und dieselbe Instanz oder durch formell gleichwertige Instanzen so erfolgt, dass die erfasste Gruppe von Arbeitnehmern einigermaßen gleichförmig und vergleichbar beurteilt wird und der Vorgesetzte sein Leistungskalkül, insb. den Erreichungsgrad der vorgegebenen persönlichen Ziele des Mitarbeiters, an den dafür vorgegebenen Einordnungsschemen zu orientieren hat.

S. 149 3. Die Erfolgskomponente des Gesamtbetriebes überwiegt nicht und mediatisiert daher auch die Einzelleistung nicht, wenn der Betriebserfolg bloß einen Multiplikator der erzielbaren Prämie zwischen 0,5 bis 1,5 bzw. bei Führungskräften 0,9 bis 1,5 darstellt.

4. Auch der Umstand, dass nur 30 % der Mitarbeiter überhaupt in den Genuss von Prämien kommen können bzw. bei Führungskräften nur 30 % die höchsten Prämienstu...

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