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Krisenmanagement ohne Jobabbau
Personalkosten können auch ohne Kündigungen in erheblichem Ausmaß eingespart werden
Insb. im Falle einer voraussichtlich in absehbarer Zeit vorübergehenden betriebswirtschaftlichen Krisensituation sind die wesentlichen Nachteile zu berücksichtigen, die mit dem Jobabbau verbunden sind. Zunächst können dadurch erhebliche zusätzliche Kosten verursacht werden (so z. B. folgende beendigungsabhängige Ansprüche: Urlaubsersatzleistung, Abfertigung alt, Abrechnung von Zeitguthaben mit Zuschlag sowie der Malus, welcher an die zuständige GKK zu entrichten ist). Arbeitgeber mit i. d. R. mehr als 20 Arbeitnehmern müssen weiters bei der Absicht, fünf (ab 100 5 %) oder mehr Arbeitnehmer innerhalb von 30 Tagen zu kündigen, das Frühwarnsystem beachten (§ 45a AMFG). Bei Arbeitgebern mit i. d. R. bis zu 20 Arbeitnehmern ist dies auch dann zu beachten, wenn mindestens fünf Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, innerhalb von 30 Tagen gekündigt werden sollen.
Der Personalabbau bewirkt weiters, dass bei Verbesserung der Auftragslage die abgebauten Arbeitskräfte wieder benötigt werden, aber voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Rekrutierung und Aufnahme neuer Arbeitnehmer ist mit Aufwand und Kosten verbunden (Auswahl, Einschulung, Ausbildung etc.). In der Folge werden...