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Tagung des EU-Umweltrats am 18. 9. 2025
Die Umweltminister:innen der Europäischen Union erörtern bei der Tagung am einen Vorschlag zur Modifizierung des Europäischen Klimagesetzes für ein verbindliches Zwischenziel zur Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % im Vergleich zu 1990. Anders als ursprünglich geplant wird jedoch erst nach dem Treffen des Europäischen Rates im Oktober entschieden, ob und in welcher Form das neue Zwischenziel beschlossen werden kann. Für 2030 besteht weiterhin das Ziel, im Vergleich zum Jahr 1990 mindestens 55 % der Treibhausgasemissionen einzusparen; jedoch ist das neue Zwischenziel bis 2040 essenziell, um einen verbindlichen Rahmen zur Erreichung des europäischen Ziels der Klimaneutralität bis 2050 festzulegen.
Zudem wird der aktualisierte nationale Klimabeitrag (nationally determined contributions, NDC) für 2035 besprochen, der im Rahmen des Übereinkommens von Paris alle fünf Jahre aktualisiert werden muss. In den NDCs werden die Anstrengungen der einzelnen Länder zur Verringerung der nationalen Emissionen und zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels festgelegt. Die EU-Kommission übermittelt einen NDC im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten; dieser muss...