Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Deutsches CSRD-Umsetzungsgesetz: Regierungsentwurf beschlossen
Mit dem deutschen Regierungsentwurf vom wurde der Prozess zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in der durch die Stop-the-Clock-Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung wieder aufgenommen. Ein früherer Referentengesetzentwurf, der während der letzten Legislaturperiode eingebracht worden war (Ds 20/12787), ist nach dem Grundsatz der Diskontinuität verfallen, weswegen der Entwurf neu eingebracht werden musste.
Die Umsetzung des Gesetzesentwurfs soll noch im Jahr 2025 erfolgen. Geplante Erleichterungen, die auf europäischer Ebene durch die Omnibus-Initiative diskutiert werden, sollen in einem zukünftigen Änderungsgesetz ins Handelsgesetzbuch (HGB) integriert werden. Ziel ist es, dass die erste Welle von kapitalmarktorientierten Unternehmen bereits für das Geschäftsjahr 2025 zur Erweiterung ihres Lageberichts um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet wird.
Link zum deutschen Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_CSRD-UmsG.html?nn=110490