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Bekämpfung von Berichtigungsbeschlüssen des BFG gemäß § 293 BAO
Entscheidung: (Zurückweisung der Parteirevision).
Norm: § 293 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger beantragte die Berichtigung der einem - unbekämpft gebliebenen - Erkenntnis des BFG beiliegenden Berechnungsblätter in mehreren Punkten. S. 1191 Das BFG nahm mit Beschluss gemäß § 293 BAO teilweise eine Berichtigung vor und wies im Übrigen den Berichtigungsantrag ab.
Rechtliche Beurteilung: Zur Zulässigkeit wird vorgebracht, das BFG sei in den Berechnungsblättern iZm unproblematischen und nie umstrittenen Sachverhalten von den vom Finanzamt und dem Revisionswerber übereinstimmend angesetzten Grundlagen zulasten des Revisionswerbers ohne Begründung abgegangen. Es sei anzunehmen, dass die Berechnungsblätter insoweit dem Parteiwillen hätten folgen sollen bzw wollen.
Damit wendet sich der Revisionswerber im Wesentlichen inhaltlich gegen einzelne Aspekte des (nicht angefochtenen) BFG-Erkenntnisses, die das BFG seiner Meinung nach unrichtig behandelt habe.
Die Revision gegen einen Berichtigungsbeschluss kann sich aber in der Regel nur gegen die Zulässigkeit der Berichtigung und nicht auch gegen das berichtigte Erkenntnis selbst richten. Nur ausnahmsweise, nämlich wenn e...