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SWK 27, 20. September 2025, Seite 1190

Beginn der Beschwerdefrist bei einer gesonderten Begründung für mehrere Bescheide

Entscheidung: (Zurückweisung der Parteirevision).

Norm: § 245 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Einem Steuerpflichtigen wurde der Einkommensteuerbescheid für 2021 am und jener für 2022 am zugestellt; beide Bescheide enthielten den Hinweis auf eine gesondert zu ergehende Begründung. Diese Begründung - die gesonderte Ausführungen zu beiden Bescheiden enthielt - wurde dem Steuerpflichtigen am (somit vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides 2022) zugestellt. Die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2021 vom wurde vom Finanzamt mit Beschwerdevorentscheidung als verspätet zurückgewiesen.

Das BFG wies die Beschwerde ebenfalls als verspätet zurück.

Rechtliche Beurteilung: Zur Zulässigkeit wird vorgebracht, es fehle Rechtsprechung zur Frage, ob die Zustellung einer gesondert ausgefertigten Bescheidbegründung, die für mehrere einzelne Bescheide zusammengefasst wurde, zu unterschiedlichen Rechtsmittelfristen für die einzelnen Bescheide führe. Wenn das Finanzamt mehrere Erledigungen in der gleichen Bescheidbegründung behandle, sei der Beginn der Rechtsmittelfrist gemäß § 245 Abs 1 BAO mit Zustellung der letzten in der Bescheidbegründung genannten Erledigung anzunehmen.

§ 245 Abs 1 BAO stel...

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