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Novellen betreffend den ORF-Beitrag
Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am Novellen zum ORF-Gesetz und zum ORF-Beitrags-Gesetz auf den Weg gebracht. Zum einen soll das Anhörungsrecht der Länder bei der Bestellung von ORF-Landesdirektoren gestrichen werden, zum anderen sollen Unternehmen mit mehreren Standorten bei der ORF-Gebühr entlastet und die bestehende Gebührenbefreiung für einkommensschwache Haushalte abgesichert werden.
Die neuen Beitragsregelungen sind - inklusive der Entlastung für Unternehmen - vorerst auf zwei Jahre, bis Ende 2027, befristet. Die finale Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.