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ASoK 2, Februar 2009, Seite 68

Der medizinische Sachverständige im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren

Aufgaben des Sachverständigen und Anforderungen an sein Gutachten

Mag. Sebastian Zankel

Das oftmalige Erfordernis, fachärztliche Gutachten im arbeits- bzw. sozialgerichtlichen Verfahren einzuholen, lohnt die Erörterung der diesbezüglichen Rechtsgrundlagen und einiger mit der Begutachtung verbundener Problemkreise.

Verpflichtung zur Einholung von Sachverständigengutachten

Die ZPO sieht keine generelle Verpflichtung zur Einholung von Sachverständigengutachten vor, vielmehr stellt der in den §§ 351 ff. ZPO normierte Sachverständigenbeweis eines von mehreren möglichen Beweismitteln dar, über dessen Aufnahmenotwendigkeit der erkennende Senat im Einzelfall zu entscheiden hat. Ob das Gericht einen Sachverständigen bestellen will, hängt somit von dessen pflichtgemäßem Ermessen ab.

Da das ASGG nichts Gegenteiliges regelt, sind die obigen Grundsätze der ZPO auch im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren anzuwenden.

In der Praxis stellt das sozialgerichtliche Verfahren häufig ein „Sachverständigenverfahren“ dar, da ohne fachmedizinische bzw. teilweise auch berufskundliche Sachverständigengutachten die Klärung der strittigen Rechtsfrage mangels Fachwissens des erkennenden Senates zumeist nicht möglich ist.

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die Beiziehung von medizinischen bzw. berufskundlichen Sach...

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