Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 4, August 2020, Seite 221

Unsachliche Legaldefinition des Familienangehörigen im AsylG 2005: Ableitung des Schutzstatus des gesetzlichen Vertreters auf ein minderjähriges Kind bei einem – bereits vor Einreise bestehenden - Eltern-Kind-ähnlichen Verhältnis wäre geboten

iFamZ 2020/109

§ 2 Abs 2 Z 22 AsylG, Art 7 B-VG

ua

Der mj Beschwerdeführer (Bf) ist Staatsangehöriger von Afghanistan; seine Eltern sind bereits im Herkunftsstaat verstorben. Der Bf stellte nach Einreise in Österreich gemeinsam mit seinen drei mj Brüdern und seiner vj Schwester Anträge auf internationalen Schutz. Mit Beschluss eines österreichischen BG wurde der Schwester die Obsorge für den Bf und seine Brüder übertragen.

Die Anträge des Bf und seiner Geschwister auf Zuerkennung des Status der Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten wurden abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde nicht erteilt, sondern die Rückkehr angeordnet und festgestellt, dass die Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei. Zudem wurde eine zweiwöchige Frist zur freiwilligen Ausreise ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung gesetzt.

Das BVwG erkannte der Schwester des Bf den Status der Asylberechtigten zu und dem Bf und seinen übrigen Geschwistern der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan. Außerdem wurde ihnen eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte erteilt. Bei der Behandlung der gegen diese Entscheidung ge...

Daten werden geladen...