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ASoK 12, Dezember 2008, Seite 476

Die "Hacklerregelung" - ein Pensionsprivileg?

Verlängerung der Langzeitversichertenregelung bis 2013

Dr. Thomas Neumann und Mag. Ruth Schindler

Die "Hacklerregelung" (im Folgenden Langzeitversichertenregelung genannt, weil dieser Ausdruck inhaltlich besser entspricht) ermöglicht Frauen bei Vorliegen von mindestens 40 bzw. Männern bei Vorliegen von mindestens 45 Beitragsjahreneinen abschlagsfreien Pensionsantritt vor Erreichung des gesetzlichen Regelpensionsalters. Zuletzt wurde diese Langzeitversichertenregelung von 2011 bis 2013 verlängert. Damit ist weiterhin ein abschlagsfreier Pensionsbezug ab dem 55. bzw. 60. Lebensjahr möglich. Neu ist auch die Anrechnung von Krankengeld- und Ausübungsersatzzeiten auf die Beitragszeiten für die Langzeitversichertenregelung.

1. Vorgeschichte

Die erste Langzeitversichertenregelung wurde im Rahmen der Pensionsreform 2000 geschaffen. Mit der Anhebung des Frühpensionsantrittsalters um 1,5 Jahre (56,5 für Frauen anstelle von 55 bzw. 61,5 für Männer anstelle von 60) wurde zur Vermeidung von Härten eine Sonderregel für vor dem geborene Versicherte mit mindestens 540 Beitragsmonaten bzw. für vor dem geborene Versicherte mit mindestens 480 Beitragsmonaten (unter Berücksichtigung von bis zu zwölf Ersatzmonaten an Präsenz- oder Zivildienst und bis zu 60 Kindererziehungsmonaten) eingeführt, die e...

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