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Arbeitszeitregelungen für Lenker im Kraftverkehr
Erläuterungen zum 4. Abschnitt des AZG
Durch die Novelle BGBl. I Nr. 138/2006 wurde der 4. Abschnitt des AZGneu strukturiert: Mit dieser Novelle wurde die Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit des Fahrpersonals im Straßenverkehrumgesetzt. Gleichzeitig erfolgte eine Anpassung des 4. Abschnittes an die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr,die mit in Kraft getreten ist. Zur Anwendung in der betrieblichen Praxis werden im Folgenden die wichtigsten Arbeitszeitbestimmungen für Lenkerim Kraftverkehr auf öffentlichen Straßen dargestellt.
1. Einleitung
Das AZG enthält seit seiner Stammfassung spezielle arbeitszeitrechtliche Regelungen für Lenker von Kraftfahrzeugen im 4. Abschnitt.
Die Notwendigkeit einer Sonderregelung begründet sich historisch gesehen in erster Linie damit, dass bei Lenkern typischerweise ein für den Arbeitnehmerbegriff wichtiger Aspekt fehlt bzw. sehr schwach ausgeprägt ist, nämlich die Eingliederung in das betriebliche Geschehen und damit zusammenhängend auch die Eingriffsmöglichkeiten der Arbeitgeber in den Arbeitsprozess. Die Regelungen des AZG werden zusätzlich durch EU-rechtliche Arbeitszeitvorschriften ergänzt.
Mit der Novelle BGBl. I Nr. ...