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ASoK 11, November 2008, Seite 437

OGH: Urlaubsstundenkonto/Zulässigkeit

1. Die verschiedenen Dienstvorschriften der ÖBB stellen nach ständiger Rechtsprechung Vertragsschablonen dar, die mit Abschluss des jeweiligen Einzelvertrages rechtlich wirksam werden. Bei Vertragsabschluss wird regelmäßig festgehalten, dass für die Bediensteten die genannten Vertragsschablonen in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommen. In der "Jeweils-Klausel" ist ein Änderungsvorbehalt zu sehen, der vom Dienstgeber i. S. v. Änderungen nach billigem Ermessen genutzt werden kann, selbst wenn es dadurch zu einer zumutbaren Verschlechterung kommt.

2. Die Umrechnung des Urlaubsanspruches in Arbeitsstunden ist bei fairer Handhabung grundsätzlich unbedenklich.

3. Bei der gegenständlichen Änderung der Urlaubsabrechnung im Wege eines Urlaubsstundenkontos liegt keine Überschreitung billigen Ermessens durch den Dienstgeber vor. Im Idealfall stehen auch beim Entfallsprinzip am Ende des Urlaubsjahres sowohl das Urlaubstage- als auch das Urlaubsstundenkonto des Dienstnehmers auf null. Aufgrund unregelmäßiger Dienste kann aber auch der Fall eintreten, dass dies nur auf eines der beiden Konten zutrifft. Die Abweichungen vom Nullstand eines der beiden Konten sind systembedingt und ...

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