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ASoK 11, November 2008, Seite 435

OGH: Kettendienstverträge

Die Befristung von Dienstverträgen von Billeteuren in einem Theaterunternehmen, das sich an den Schulferien im Sommer orientiert und sich des Kartenvertriebs über die Schulen bedient, ist unwirksam, weil es sich dabei nicht um unverrückbare Faktoren, sondern um unternehmerische Entscheidungen und Strategien handelt. - (§ 1158 Abs. 1 ABGB)

"Der Senat hat sich bereits zu 9 ObA 67/94 aufgrund einer Feststellungsklage gemäß § 54 Abs. 1 ASGG ausführlich mit der Befristung der Dienstverträge von Billeteuren und anderen Dienstnehmern, die dem Publikumsdienst der Wiener Volksoper angehören, befasst, und gelangte zu dem Ergebnis, dass sich die Dienstnehmer, mit denen zumindest zwei unmittelbar aufeinander folgende Dienstverträge jeweils vom 1. 9. bis zum 30. 6. des Folgejahres geschlossen werden, in einem unbefristeten Dienstverhältnis befinden, das auch durch das Ende der jeweiligen Spielzeit nicht auflösend bedingt ist, S. 436sofern die Aneinanderreihung der befristeten Dienstverhältnisse nicht im Einzelfall durch besondere wirtschaftliche oder soziale Gründe gerechtfertigt ist. Der Beklagte versucht nun seinen Theaterbetrieb von jenem, der vom Senat in der Arbeitsrechtssache 9 ObA 67/94 zu beurteilen war, abzugrenzen, indem e...

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