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ISR 9, September 2025, Seite 328

Wobei handelt es sich eigentlich um eine funktions- und risikoarme Dienstleistung? - Zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 3e AStG

Christian Engelen

Die Regelung des § 1 Abs. 3e AStG setzt tatbestandlich bestimmte Tätigkeiten i. Z. m. Finanzierungsbeziehungen bzw. Finanzierungen voraus. Diese werden als funktions- und risikoarm definiert, was Folgerungen für die Verrechnungspreisbestimmung mit sich bringt. Gegenstand dieses Beitrags ist eine nähere Auseinandersetzung damit, welche Tätigkeiten in den Anwendungsbereich der Norm fallen. Die eigentliche Finanzierungsbeziehung bzw. andere Finanztransaktionen sind davon nicht erfasst.

The provision in Section 1(3e) of the AStG presupposes certain activities in connection with financing relationships. These are defined as low-functional and low-risk activities, which has implications for transfer pricing. This article takes a closer look at which activities fall within the scope of the provision. The actual financing relationship or other financial transactions fall outside of the scope of the provision.

I. Einleitung und Problemstellung

Die im Zuge des Wachstumschancengesetzes eingeführten Normen des § 1 Abs. 3d und 3e AStG haben erhebliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen und sind durch eine intensive Diskussion im Schrifttum begleitet worden. Dabei liegt der klare Fo...

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