Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 11, November 2008, Seite 434

Familienbeihilfe: Ab 2008 13-mal pro Jahr

Dr. Wolfgang Höfle

Familienbeihilfe: Ab 2008 13-mal pro Jahr (§§ 8, 55 Abs. 12 FLAG)

286/BNR BlgNR 23. GP (Bundesratsbeschluss am ).

Die Höhe der Familienbeihilfe hängt von Anzahl und Alter der Kinder ab. Der niedrigste Betrag ist 105,40 Euro pro Monat. Zusätzlich gebührt der Kinderabsetzbetrag in Höhe von 50,90 Euro pro Monat (§ 33 Abs. 4 Z 3 lit. a EStG), dieser wird gleichzeitig mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Zusammen gebühren also mindestens 156,30 Euro pro Kind.

Nun wurde beschlossen, dass die Familienbeihilfe (nicht der Kinderabsetzbetrag) für September verdoppelt wird. Entgegen ersten Überlegungen betrifft dies auch Kinder unter sechs Jahren. Die Verdoppelung gilt bereits im Kalenderjahr 2008. Die einfache Familienbeihilfe für September 2008 wurde allerdings schon ausbezahlt, sodass es zu einer Nachzahlung kommen wird.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Daten werden geladen...