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ASoK 10, Oktober 2008, Seite 399

(Gesellschafter-)Geschäftsführer: Lohnsteuer und Lohnabgaben

Dr. Wolfgang Höfle

(Gesellschafter-)Geschäftsführer: Lohnsteuer und Lohnabgaben

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Die höchstgerichtliche Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren zweifellos dahingehend entwickelt, dass die Bezüge (fast) aller wesentlich - d. h. über 25 % - beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH den Lohnnebenkosten in Form von DB, DZ und Kommunalsteuer unterliegen - dies deswegen, weil der VwGH in diesen Fällen im Wesentlichen nur mehr auf das Kriterium der betrieblichen Eingliederung abstellt und dieses als gegeben annimmt, wenn jemand über einen längeren Zeitraum als Geschäftsführer für die GmbH tätig ist.

Aufgrund dieser Rechtsprechung wird in der Praxis immer wieder vertreten, dass jeder Geschäftsführer diesen Lohnnebenkosten unterliege. So steht z. B. auch im Dienstgeber-Service der NÖGKK (März 2008): "Ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Beteiligung bis 25 % ... unterliegt ... generell - das heißt auch ohne Sperrminorität - der Lohnsteuerpflicht."

Im o. a. Erkenntnis hat der VwGH nun aber seine bisherige Rechtsprechung zu nicht bzw. nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführern wiederholt und Folgendes klargestellt: Ob aus steuerrechtlicher Sicht ein Diens...

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