zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 10, Oktober 2008, Seite 399

Erwachsenenbildungseinrichtung: Beitragsfreie Aufwandsentschädigung für Lehrende

Dr. Wolfgang Höfle

Erwachsenenbildungseinrichtung: Beitragsfreie Aufwandsentschädigung für Lehrende (§ 49 Abs. 7 Z 2 ASVG)

; BGBl. II Nr. 409/2002.

Das Entgelt von nebenberuflich Lehrenden in bestimmten Erwachsenenbildungseinrichtungen kann bis zu 537,78 Euro im Kalendermonat als Aufwandsentschädigung beitragsfrei sein. Der VwGH hat kürzlich entschieden, dass Fachhochschulen nicht als solche begünstigte Einrichtungen infrage kommen. Der Grund dafür liege darin, dass nach dem FHStG eine wissenschaftlich fundierte Berufsausbildung gefordert sei und Zugangsbeschränkungen vorliegen (Universitätsreife oder einschlägige Berufsqualifikation), während es sich bei der vom Gesetzgeber gemeinten Erwachsenenbildung um ein "deutlich niederschwelliges und sehr breit gefächertes, insbesondere nicht primär auf Berufsausbildung zugeschnittenes Bildungsangebot" handle, das zudem jedermann offenstehe.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Daten werden geladen...