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Einige offene Fragen des Urlaubsrechts
Aktuelle Judikatur wirft (auch) Probleme auf
Das Urlaubsrecht ist insb. durch mehrere einschlägige Kommentare gut erschlossen. Einige Fragen sind dennoch seit langem strittig. Dazu kommt, dass OGH-Entscheidungen aus letzter Zeit zwar manche Probleme gelöst, dafür aber wieder neue aufgeworfen haben: So hat der OGH zwar klargestellt, dass den Arbeitnehmer keine Obliegenheit (mehr) trifft, Urlaub während der Kündigungsfrist zu verbrauchen; aufgrund welcher Umstände es aber dennoch zu einer Schmälerung der Urlaubsersatzleistung kommen kann, ist aufgrund dieser Entscheidungen aber unklar. Der vorliegende Beitrag versucht, sich einer Antwort auf diese Fragen anzunähern.
1. Klagslegitimation
Gem. § 4 Abs. 1 UrlG ist der Urlaubsverbrauch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, sieht § 4 Abs. 4 UrlG ein Prozedere vor, wie der Arbeitnehmer seinen Urlaubswunsch unter bestimmten Voraussetzungen durchsetzen kann.
Fraglich ist, ob darüber hinaus ein allgemeines Klagerecht auf Einwilligung des Vertragspartners in den Urlaubskonsum im gewünschten Zeitraum besteht. Von der h. L. wird diese Möglichkeit zwar dem Arbeitnehmer, nicht hingegen dem Arbeitgeber eingeräumt. Nur manche plädieren dafür, dass das Klagerecht a...