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ASoK 10, Oktober 2008, Seite 386

Einhaltung der Mindestlöhne in Deutschland

Neuer Mindestlohntarif im Baugewerbe

Mag. Robert Leitner

Immer wieder sorgen die bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland einzuhaltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Unsicherheiten und Probleme. Nachfolgend daher eine Zusammenfassung der geltenden Bestimmungen und Neuerungen, insb. zu den Mindestlöhnen in den vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfassten Branchen.

1. Mindestlohn-Tarifverträge

Ein wesentlicher Bestandteil der Regelungen nach dem AEntG sind die Vorschriften über die Zahlung eines Mindestlohnes. Nach dem AEntG sind derzeit folgende Mindestlohn-Tarifverträge anzuwenden (Stand ):

• Bau(haupt)gewerbe;

• Branche Briefdienstleistungen;

S. 387• Dachdeckerhandwerk;

• Elektrohandwerk;

• Gebäudereinigerhandwerk;

• Maler- und Lackiererhandwerk;

• Abbruchgewerbe (mit ausgelaufen).

2. Ermittlung des Mindestlohnes

Bei der Ermittlung des Mindestlohnes ist vom Bruttolohn auszugehen. Vom Arbeitgeber gezahlte Zulagen oder Zuschläge werden als Bestandteile des Mindestlohnes berücksichtigt, wenn ihre Zahlung nicht von einer Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abhängt, die von der im Tarifvertrag vorgesehenen Normalleistung abweicht.

Konkret bedeutet dies, dass Bestandteile des Mindestlohnes sind

• der Bauzuschlag,

• Zulagen, die im Arbeitsvert...

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