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ASoK 10, Oktober 2008, Seite 366

Fußballvereine auch in der Sozialversicherung im "Abseits"

Neue Auslegung des Wortes "Aufwandsentschädigungen" durch das Sozialministerium

Mag. Rainer Hack

Grünbergersowie Steinwendnerhaben bereits auf die steuerlichen Auswirkungen der Entscheidung des UFS Innsbruck vom , RV/0641-I/06, hingewiesen. Es kommt aber für unsere Vereine noch schlimmer: Das Sozialministerium hat das Wort "Aufwandsentschädigungen" laut der Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen, BGBl. II Nr. 409/2002, neu ausgelegt.

1. Die Ausgangslage

Alle Fußballvereine des Burgenlandes wurden von der Bgld. GKK in einem Schreiben aufgefordert, die bezahlten Entschädigungen aller Spieler und Trainer offenzulegen. In diesem Schreiben wird auch angeführt, dass das Sozialministerium die Ansicht vertritt, dass unter den Aufwandsentschädigungen in Höhe von 537,78 Euro gem. der Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen nur Sachaufwendungen zu verstehen sind. Diese Ansicht wird mit den Erläuterungen zu dieser Verordnung begründet.

Sollten an Spieler oder Trainer für die Fahrten zum Training oder zu den Heimspielen und eventuell auch für den Zeitaufwand für das Training unter dem Titel "Aufwandsentschädigungen" Vergütungen bezahlt werden, dann fallen diese Zahlungen nicht unter die Verordnung des Sozialministers. Sie stellen eindeu...

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