Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
OGH: Ausgleichszulage/Anspruch
• 1. Im Verfahren über den Anspruch auf Ausgleichszulage ist es Sache des beklagten Versicherungsträgers, durch Vorbringen entsprechender Tatsachen einzuwenden, dass der Anspruch des Pensionsberechtigten auf Ausgleichszulage infolge von Einkünften oder Unterhaltsansprüchen vermindert oder zur Gänze aufgehoben wird. Dem Vorbringen muss zu entnehmen sein, um welche Einkünfte oder Unterhaltsansprüche es sich handelt. Einkünfte oder Unterhaltsansprüche, die der beklagte Versicherungsträger nicht einwendet, bilden keinen Gegenstand des Rechtsstreites.
• 2. Bei der Prüfung der Einwendung des Versicherungsträgers, es bestünde ein Unterhaltsanspruch der Versicherten gegenüber ihrem geschiedenen Ehegatten, ist auch zu prüfen, ob sich die Versicherte im Hinblick auf die von ihr für ihren behinderten Sohn erbrachten Pflegeleistungen das von ihrem Sohn bezogene Pflegegeld als (fiktives) Eigeneinkommen anrechnen lassen muss. - (§ 292 Abs. 3 ASVG)
"Der Oberste Gerichtshof hat in der in einem Ehegattenunterhaltsstreit ergangenen Entscheidung 3 Ob 540/91 (EvBl. 1992/27 = RZ 1992/25, 70 = RIS-Justiz RS0009511) ausgesprochen, dass ein Hilflosenzuschuss Einkommen des Hilflosenpensionsbeziehers und nicht Einkommen des d...