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ASoK 8, August 2008, Seite 314

Angehörigenvertretung im Arbeitslosenversicherungsrecht

Auswirkungen der Gesetzesänderung

Mag. Andreas Gerhartl

Durch BGBl. I Nr. 92/2006 (Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006) wurde die gesetzliche Vertretung natürlicher Personen per geändert; insb. wurde die Vertretung durch nächste Angehörige im 5. Hauptstück des ABGB neu geregelt. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, welche Auswirkungen diese Änderungen auf das Arbeitslosenversicherungsrecht haben.

1. Eckpunkte der Angehörigenvertretung

1.1. Voraussetzungen und Vertretungsbefugte

Die Angehörigenvertretung kann zum Zug kommen, wenn ein Volljähriger aufgrund psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung Geschäfte des täglichen Lebens nicht selbst besorgen kann und für ihn weder ein Sachwalter noch ein sonstiger Vertreter bestellt ist.

Durch BGBl. I Nr. 92/2006 (Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006) wurde die gesetzliche Vertretung natürlicher Personen per geändert; insb. wurde die Vertretung durch nächste Angehörige im 5. Hauptstück des ABGB neu geregelt. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, welche Auswirkungen diese Änderungen auf das Arbeitslosenversicherungsrecht haben.

1. Eckpunkte der Angehörigenvertretung

1.1. Voraussetzungen und Vertretungsbefugte

Die Angehörigenvertretung kann zum Zug kommen, wenn ein Volljähriger aufgrund ...

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