TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 8, August 2008, Seite 311

Keine Entlassung wegen vermeintlicher Marathonteilnahme während des Krankenstands möglich

Zur Beweislast für das Vorliegen eines Entlassungsgrundes

Doz. (FH) Dr. Lukas Stärker

In der letzten Zeit befassten sich die Gerichte, zuletzt der OGH (, 8 ObA 23/08b), mit der Zulässigkeit einer wegen einer vermeintlichen Teilnahme an einem Marathonlauf während seines Krankenstands ausgesprochenen Entlassung eines Arbeitnehmers. Die Gerichte kamen zu dem Urteil, dass diese Entlassung nicht zulässig ist. Der OGH stieg zwar in der Sache mangels Erheblichkeit der Rechtsfrage nicht ein, erachtete die zweitinstanzliche Entscheidung aber als vertretbar.

1. Sachverhalt

Der Kläger ist ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber wegen angeblicher Teilnahme an einem Marathon während seines Krankenstands entlassen wurde. Die beklagte Partei ist der Arbeitgeber des Klägers. Tatsächlich nahm aber nicht der Kläger, sondern sein ihm stark ähnelnder Cousin an diesem Lauf teil. Aus anmeldungstechnischen Gründen startete der Cousin des Klägers jedoch unter dem Namen und mit der Startnummer des Klägers.

Unter Hinweis darauf, dass nicht er, sondern sein Cousin bei dem betreffenden Marathonlauf gestartet ist, begehrt der Kläger die Feststellung, dass die Entlassung zu Unrecht erfolgt ist, und fordert von seinem Arbeitgeber Kündigungsentschädigung. Die beklagte Partei beantragte die Klage...

Daten werden geladen...