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ASoK 8, August 2008, Seite 282

Vier Jahre Elternteilzeit: Resümee erster Erfahrungen

Überblick über Rechtslage und Entscheidungspraxis

Dr. Einar Sladecek und Dr. Patricia Wolf

Gesundheitssystem, Pensionssystem und soziale Sicherheit im Allgemeinen sind durch die demographische Entwicklung bedroht. Einerseits werden die Menschen immer älter, andererseits liegt die Geburtenrate in Österreich bei 1,4 Kindern pro Frau, damit beträgt sie ziemlich genau zwei Drittel der für die Erhaltung einer stabilen Bevölkerungszahl notwendigen Zahl von 2,1. Die Erwerbsquote von Frauen in Österreich liegt im unteren Drittel der alten EU-Länder, was auf viele Faktoren zurückgeführt werden kann, u. a. auf eine zu geringe Anzahl von Kinderbetreuungseinrichtungen und zu geringe Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung mit der Möglichkeit der Rückkehr in Vollzeitbeschäftigung. Eine erste wesentliche Verbesserung der Situation für die betroffenen Mütter und Väter brachte das Karenzurlaubserweiterungsgesetz im Jahre 1990 mit sich, das einen bedingten Rechtsanspruch auf Teilzeit für Väter und Mütter bis zum vierten Lebensjahr des Kindes mit sich brachte.

Mit trat das Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Landarbeitsgesetzes 1984, das Arbeitszeitgesetz, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Arbeitsmarktförderungsgesetz abgeändert werden (BGBl. I Nr. 64/2004), mit dem die derzeit geltende Rechtslage für die Eltern...

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