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ASoK 4, April 2008, Seite 155

Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft geändert werden (415 BlgNR 23. GP)

Mag. Gerda Ercher

Ziel der vorliegenden Regierungsvorlage ist die Umsetzung der Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Gleichzeitig sollen Änderungen des materiellen Rechts und von Verfahrensvorschriften vorgenommen werden.

1. Umsetzung der Richtlinie 2004/113/EG

Die Umsetzung der über den Bereich der Versicherungsverträge hinausgehenden Bestimmungen der Richtlinie 2004/113/EG erfolgt in Anlehnung an die übrigen Teile des GlBG.

Der Geltungsbereich des GlBG wird auf Rechtsverhältnisse einschließlich deren Anbahnung oder Begründung und für die Inanspruchnahme oder Geltendmachung von Leistungen außerhalb eines Rechtsverhältnisses beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit dienen, ausgedehnt (§ 40a GlBG). Gem. § 40b GlBG ist sowohl die unmittelbare als auch die mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen verboten. Ausdrücklich normiert wird, dass die Diskriminierung von Frauen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts d...

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