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OGH: Kein Arbeitsvertragsübergang gemäß § 3 AVRAG im Konkurs
§ 3 Abs. 2 AVRAG beinhaltet eine generelle Ausnahmebestimmung vom gesetzlichen Arbeitsvertragsübergang des § 3 Abs. 1 AVRAG. Die Regelung über den Übergang der Arbeitsverhältnisse "gilt nicht im Fall des Konkurses des Veräußerers". Fraglich war bisher, ob diese Ausnahmebestimmung teleologisch auf Fälle der Unternehmensauflösung zu reduzieren ist (so zuletzt Marhold, Betriebsübergang trotz Konkurs? ASoK 2007, 406). Abweichend von dieser Ansicht hat der OGH in seiner Entscheidung vom , 9 ObA 106/06p, nunmehr klargestellt, dass auch im Fall der Veräußerung eines ganzen Unternehmens im Konkurs § 3 Abs. 1 AVRAG nicht zur Anwendung gelangt.