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ASoK 4, April 2008, Seite 146

Adaptionen bei der Künstlersozialversicherung

Zur sozialen Absicherung von Kunstschaffenden mit niedrigem Einkommen aus selbständiger künstlerischer Arbeit wurde durch das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz im Jahr 2000 die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen an Kunstschaffende zu den von ihnen zu leistenden Beiträgen geschaffen. Im Zuge einer Evaluation kam es zu konkreten Vorschlägen, die bisherige Gesetzeslage zu optimieren. Eine diese Vorschläge aufgreifende Regierungsvorlage (414 BlgNR 23. GP) wurde dem Nationalrat zugeleitet. Demnach sollen künftig Zuschüsse nicht nur für die Beiträge zur Pensionsversicherung, sondern auch zur Kranken- und Unfallversicherung möglich sein. Weiters soll eine Valorisierungsregelung für die Einkommensobergrenze geschaffen werden, bei welcher auch Sorge- und Unterhaltspflichten Berücksichtigung finden. Schließlich ist eine Einschleifregelung für die Rückzahlungsverpflichtung bei Überschreiten der Einkommensobergrenzen angedacht. Zuletzt sollen die Regelungen über einen allfälligen Rückforderungsverzicht in Härtefällen präzisiert werden.

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